Frauen in Not – Frauenhaus

Frauen in Not - Frauenhaus

Jede 4. Frau ist mindestens einmal im Leben von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen. Ein deutlich höherer Anteil an Frauen erfährt psychische Gewalt. Ein Frauenhaus ist ein schützender Ort für Frauen und deren Kinder, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind. Sie erhalten hier eine vorübergehende anonyme Unterkunft, Schutz, Beratung und Unterstützung. Das Angebot der Beratungsstelle und des Frauenhauses gilt grundsätzlich für alle Frauen, unabhängig von ihrer Nationalität, von ihrem sozialen Status o.a. Religion. Dieses gilt auch für Frauen mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen.

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar unter:

  • Körperliche Gewalt
  • Psychische Gewalt (z.B. Drohung, Kontrolle, Erniedrigung)
  • Sexualisierte Gewalt (z.B. Vergewaltigung)
  • Soziale Isolation
  • Ökonomische Gewalt (z.B. Geldentzug)

Angebote

  • (anonymer) Schutz
  • Krisenintervention
  • vertrauliche Beratung bei Neuorientierung für ein gewaltfreies Leben
  • Kontakt mit Ämtern und Behörden und bei Bedarf Begleitung
  • Unterstützung
    • bei Aufarbeitung der Gewalterfahrung
    • bei der Klärung der finanziellen und rechtlichen Situationen (z.B. Schutzmaßnahmen, Scheidung)
    • bei der Suche nach einer neuen Wohnung
    • bei der Suche einer Schule oder KiTa für die Kinder
  • nachgehende Beratung


Aufnahme

Wenn Sie vorübergehend ins Frauenhaus kommen müssen, dann nehmen Sie bitte im Vorfeld telefonischen Kontakt auf. Dann besprechen wir die weitere Vorgehensweise.

Nutzen Sie Ihr Recht auf Information, Unterstützung, Beratung und Begleitung

  • in Fällen häuslicher Gewalt
  • bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes
  • bei Stalking

Was sollte ich mit ins Frauenhaus nehmen?

Alle Dokumente auf denen Ihr Name oder der Name ihrer Kinder steht

  • Ausweis/ Pass und Kinderausweise
  • Krankenversicherungskarte, EC-Karte, Kontoauszüge
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtsentscheide
  • SV-Nummer, RV-Nummer
  • aktuelle Bescheide (ALG I, ALG II, SA, Kindergeld)
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag
  • das Nötigste für einige Tage (Kleidung, Hygieneartikel)
  • Impfpässe
  • Lieblingsspielzeug


Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen jugendlichen Sohn mitbringen?

  • Ja, bis zum 18. Lebensjahr.


Kann ich als Rollstuhlfahrerin ins Frauenhaus kommen?

  • Ja, unsere Räumlichkeiten sind barrierereduziert. Auch bei anderen Beeinträchtigungen ist eine Aufnahme möglich.


Kann ich Haustiere mitnehmen?

  • Leider nein, vielleicht gelingt es Ihnen, die Tiere bei Freund*innen oder Verwandten unterzubringen.

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Rotes Symbol einer Kombination aus Hauses und weiblichem Symbol