Die LAG der Frauenhäuser M-V schaut auf 36 Jahre zurück und richtet den Blick in die Zukunft
Am 1. November 1976 wurde in Berlin das erste Frauenhaus Deutschlands eröffnet. Die Entstehung der Frauenhäuser war eng mit der Frauenbewegung der 1970er-Jahre verbunden. Frauen machten Gewalt in Beziehungen öffentlich, brachen gesellschaftliche Tabus und forderten Unterstützung für Betroffene. Die Botschaft war eindeutig: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Frauen haben ein Recht auf ein Leben ohne Angst und Gewalt.
Eine besondere Entwicklung nahm die Geschichte der Frauenhausarbeit nach den politischen Umbrüchen von 1989/1990 in den neuen Bundesländern und somit auch in M-V. Es entstanden zahlreiche Frauenhäuser. Das erste Frauenhaus wurde 1990 in Neubrandenburg eröffnet. Weitere Schutzeinrichtungen folgten unter anderem in Stralsund, Schwerin und Kröpelin. Bis 1994 entstanden im Land insgesamt 17 Frauenhäuser.
Die Aufbauarbeit war vielerorts von großem Engagement geprägt. Neu gegründete Frauenvereine und Gleichstellungsbeauftragte der Städte waren die Initiatorinnen. Räume mussten gefunden, Strukturen geschaffen und Unterstützungsangebote entwickelt werden. Frauen aus den bereits bestehenden autonomen Frauenhäusern in den alten Bundesländern unterstützten die neu gegründeten Einrichtungen in M-V beim Aufbau und bei der Entwicklung der Frauenhausarbeit. Seit 1991 treffen sich Vertreterinnen der Frauenhäuser regelmäßig im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG), um sich über fachliche Inhalte, Erfahrungen und Entwicklungen in der Frauenhausarbeit auszutauschen.
Auch in diesem Jahr 2026 kamen erneut Vertreterinnen der heute 9 Frauenhäuser in M-V zu einer zweitägigen Klausurtagung zusammen. Im Mittelpunkt des Treffens standen der fachliche Austausch zur Notwendigkeit und Bedeutung einer eigenständigen Beratung und Begleitung von gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen.Nur einzelne Frauenhäuser verfügen über pädagogische Fachkräfte für diese Zielgruppe.
36 Jahre Frauenhausarbeit sind für die LAG nicht nur Anlass, auf die Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zurückzublicken. Es gilt den Blick in die Zukunft zu richten, um insbesondere die konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes zu fordern, um somit den Schutz- und die Beratungsangebote für Frauen und Kinder, die von geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, zu stärken und bedarfsgerecht auszubauen.
Dafür fordert die LAG verbindliche politische Entscheidungen, eine kostendeckende langfristige Finanzierung und eine Aufstockung des Personals.
LAG der Frauenhäuser M-V