Anmeldeinformationen

Bevor Sie sich anmelden!

Informationen über unsere Angebote können Sie während unserer Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr erhalten. Anmeldungen nehmen wir schriftlich per Post, per E-Mail, per Fax oder übers Internet entgegen. Nutzen Sie dafür unsere vorgedruckten Anmeldekarten oder unsere Webseite (www.awo-schwerin.de). Da wir Ihnen gerne den gewünschten Kursplatz zur Verfügung stellen möchten, melden Sie sich bitte rechtzeitig an! Ihre Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Bei Folgekursen ist grundsätzlich eine erneute Anmeldung erforderlich. Sie erhalten von uns eine Bestätigung der Anmeldung (in Abhängigkeit von ausreichender Teilnehmerzahl) in der Regel 10-14 Tage vor Kursbeginn. Die Einladungen für die Kurse „Spielen und Bewegen für Babys mit ihren Eltern (PEKiP und MaPa&Co.) erhalten Sie circa drei bis vier Wochen vor Kursbeginn. Gleichzeitig senden wir Ihnen die vor Kursbeginn zu begleichende Rechnung zu. Der Einzahlungsnachweis ist bitte unaufgefordert in der ersten Kursstunde vorzulegen.

Die Rechnungsstellung für die Geburtsvorbereitungskurse und die Rückbildungsgymnastik an die Krankenkasse erfolgt nach Ende des Kurses. Nicht wahrgenommene Kursstunden werden den Teilnehmenden privat in Rechnung gestellt. Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Absage beziehungsweise ein Ausweichangebot. Bei einigen Kursen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Gerade im Eltern-Kind-Bereich sollten die Kinder etwa im gleichen Alter sein und deshalb ist es gegebenenfalls erforderlich, Anmeldungen über einen längeren Zeitraum zu sammeln. Für stark nachgefragte Kurse behalten wir uns vor, die Teilnahme auf zwei Kurse zu begrenzen, da wir einem breiten Publikum die Möglichkeit zur Kursteilnahme bieten möchten. Falls Sie Ihren Kursplatz nicht nutzen können, müssen Sie sich bis sieben Tage vor Kursbeginn schriftlich abmelden. Bei verspäteter oder ohne Abmeldung stellen wir Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung. Rückzahlungen für belegte, aber nicht besuchte Kursstunden sind nicht möglich. Ein Kurs als Geschenk? Gutscheine für Kurse erhalten Sie in unserem Büro.

Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht obliegt vor, während und nach allen Kursen den Eltern. Bei Unfällen, Verletzungen u. ä. tritt unsererseits keine Versicherung in Kraft.

Wir behalten uns Kursterminänderungen und Kursabsagen (bei zu geringer Teilnehmerzahl) vor, über die wir rechtzeitig informieren. Sollte der von Ihnen gebuchte Kurs durch unvorhergesehene Ereignisse nicht als Präsenzkurs durchgeführt werden können, behalten wir uns vor, bei bestimmten Kursen diese online beziehungsweise digital über eine geeignete Plattform anzubieten beziehungsweise fortzuführen.

Im Fall der Erkrankung oder Urlaub von Kursleitenden halten wir keine Vertretung vor. Die Kursstunde wird nachgeholt. Ermäßigungen: Arbeitslosen, Sozialgeldempfängern, Schülern, Auszubildenden und Studenten kann nach Vorlage entsprechender Nachweise bei der Anmeldung eine Ermäßigung von bis zu 40 Prozent gewährt werden. Der Nachweis ist für jeden Kurs neu zu erbringen. Wenn Sie einen Kurs mit zwei Kindern als „Teilnehmer“ besuchen, zahlen sie für das zweite Kind nur die Hälfte der Gebühr. Sie können das Bildungs- und Teilhabepaket für unsere Eltern-Kind-Kurse nutzen.

Die AWO erhebt personenbezogene Daten der Teilnehmenden soweit dies zur Planung, Durchführung und Abrechnung der Kurse/ Veranstaltungen erforderlich ist. Die Teilnehmenden sind damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten, soweit sie der Einrichtung bekannt gegeben worden sind, in der EDV-Anlage der Einrichtung bzw. des Trägers gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Die Daten werden nur den Mitarbeiterinnen der FBS zugänglich gemacht, die diese für die Durchführung des jeweiligen Kurses/ der Betreuung benötigen. Die Familienbildungsstätte wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V sowie der Stadt Schwerin gefördert und ist verpflichtet, den Zuwendungsgebern im Rahmen statistischer Auswertungen und des Berichtwesens personenbezogene Daten zu übermitteln. Die Teilnehmenden haben das Recht auf Auskunft, Einsicht, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung der erhobenen Daten. Gespeicherte Daten werden lt. handels- und steuerrechtlichen Vorschriften nach zehn Jahren gelöscht. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung kann durch die Teilnehmenden widerrufen werden, jedoch nicht rückwirkend. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

(Zitiert nach QMH-Kapitel: ST-III-41.3.1.1.2/01 Standard-Teilnahmebedingungen)